AGB

Stephan Kandelhardt

Poligono 1 Parcela 154,07510 Sineu, Spanien

§ 1 Mietobjekt

Das Ferienhaus Finca Casa BINITAREF inklusive dem zugehörigen Grundstück exklusive der zugesperrten Versorgungsbereiche.

§ 2 Mietdauer

Die Mietdauer gilt mit der Buchung als vereinbart. Das Mietverhältnis beginnt am Tag der Anreise mit Uebergabe des Objektes – frühestens um 16Uhr und endet mit der Rückgabe am Abreisetag – spätestens um 11Uhr. Uebergabezeit und Rückgabezeit können im Einzelfall und bei Verfügbarkeit bilateral abweichend vereinbart werden. Es besteht explizit kein Anspruch auf eine frühere Uebergabe oder eine verlängerte Rückgabe seitens des Gastes.

§ 3 Mietpreis

Die Miete ist abhängig von der Saison, der Anzahl der Personen und der Mietdauer und kann dem Mietvertrag entnommen werden

§ 4 Bezahlung & Fristen

Der Mietpreis ist anteilig mit der Buchung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor dem Mietbeginn ebenfalls zu überweisen. Entscheidend ist das Datum des Zahlungseingangs. Abweichende Fristen können im Mietvertrag festgehalten werden.

§ 5 Kaution & Haftung

Die Kaution beträgt 300EUR und ist bei Mietbeginn zu zahlen. Nach Abnahme des Hauses wird der Betrag wieder zurückgezahlt, sofern keine vom Mieter verschuldeten Schäden oder übermässige Verschmutzung and dem Objekt oder dem Inventar entstanden sind.

§ 6 Sorgfaltspflicht

Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind von dem Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.

§ 7 Rücktrittsregelung

Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, sind Entschädigungen wie auf dem Mietvertrag angegeben zu entrichten.

Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Zusätzliche Vereinbarungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zum abgeschlossenen Mietvertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

§ 9 Rechtswahl

Es findet deutsches materielles Recht Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen Rechts vorschreiben.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.

Quelle: eRecht24